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Company Reg.

FFS Africa Travels cc

CC/2020/00304

Windhoek

P.O.Box 91460 Klein - Windhoek

9000 Windhoek; Namibia


NTB Reg.:

BOO 01108



Kontakt:

Telefon: +264 81 826 85 14

E-Mail: info@ffsafricatravels.com

 

Aufsichtsbehörde

NTB

Private Bag 13244

Windhoek

Namibia

http://www.namibiatourism.com.na

Windhoek; Stand: 01.05.2022, Änderungen vorbehalten


Gerichtsstand ist Windhoek in NAMBIA.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:

Für alle Reisen ist ein gültiger Reisepaß erforderlich. Angemeldete Teilnehmer erhalten Angaben zu Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und andere Bestimmungen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Bei der Visa-Besorgung sind wir auf Wunsch gerne behilflich. Anfallende Kosten werden extra berechnet. Die bei der jeweiligen Reisebeschreibung angeführten Angaben über Visapflicht, Visakosten und Impfvorschriften sind unverbindlich und entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Visa-Informationen beziehen sich auf Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Landes, in welchem die Reise angeboten wird.



Für alle Reisen ist ein gültiger Reisepaß erforderlich. Angemeldete Teilnehmer erhalten Angaben zu Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und andere Bestimmungen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Bei der Visa-Besorgung sind wir auf Wunsch gerne behilflich. Anfallende Kosten werden extra berechnet. Die bei der jeweiligen Reisebeschreibung angeführten Angaben über Visapflicht, Visakosten und Impfvorschriften sind unverbindlich und entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Visa-Informationen beziehen sich auf Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Landes, in welchem die Reise angeboten wird.



Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Bei Zurückweisung von Reisenden durch Behörden im In- und Ausland, bzw. bei Nichtbeachtung von Vorschriften haftet FFS Africa Travels nicht.

Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben von FFS Africa Travels, die für den Reisezeitraum gültig sind. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, insbesondere von Buchungsstellen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Reiseveranstalter selbst schriftlich bestätigt sind. Mit erscheinen dieser Reisebedingungen verlieren alle früheren Veröffentlichungen ihre Gültigkeit.


Reiseanmeldung und Zahlung:

Reiseanmeldungen werden frühzeitig erbeten und müssen schriftlich erfolgen.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde FFS Africa Travels den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch FFS Africa Travels zustande.

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 25 Prozent des Reisepreises zu leisten. Für die Restzahlung erhalten Sie etwa acht Wochen vor Reisebeginn eine Zahlungsaufforderung, dass die Restzahlung bis spätestens vor Reisebeginn zu leisten ist. Rücktrittsgebühren, Flugkosten sowie andere verauslagte Kosten sind sofort fällig.


Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Macht der Kunde innerhalb von 10 Tagen davon keinen Gebrauch davon, wird der Inhalt der Reisebestätigung verbindlich.


Leistungs- und Preisänderungen:

Die Angaben in der Reisebeschreibung über Reiseroute, Beförderungsart und Unterbringung gelten unter dem Vorbehalt von Änderungen aufgrund aktueller Flug- und Hotelsituationen.

  • Bei Hotels und Lodges kann es aufgrund von unerwarteten Renovierungsarbeiten und Überbuchungen zu einer Umbuchung kommen.
  • Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und die nicht von FFS Africa Travels wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf der gebuchten Reise beeinträchtigen. FFS Africa Travels ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Liegt der Reisebeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so ist FFS Africa Travels bis drei Wochen vor Reisebeginn berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Preiserhöhung der Leistungsträger, Änderungen der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren).
  • Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 Prozent, ist der Reisende berechtigt, ohne Bezahlung des Entgeltes vom Vertrage zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich gegenüber FFS Africa Travels schriftlich erfolgen.
  • Alle von FFS Africa Travels angebotenen Reisen und Reiseleistungen werden mit Reisepreisen in Namibia Dollar in Rechnung gestellt. Es muss der gesamte Rechnungsbetrag beglichen werden.


Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Rücktritt vom Reisevertrag und Umbuchungen müssen schriftlich erklärt werden.

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann FFS Africa Travels Aufwandsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Reiseteilnehmer verlangen:

Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15 %

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 25 %

ab dem 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100 %


Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis (Gesamtreisepreis) je angemeldeten Reiseteilnehmer.

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich FFS Africa Travels bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. FFS Africa Travels ist berechtigt, in der Regel 25% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.


Umbuchungswünsche auf eine vom bestehenden Reisevertrag abweichende Reise können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben angegebenen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

Sonderwünsche jeder Art (Verlängerungsprogramme, Anschlussflüge, etc.) sollten mit der Anmeldung gebucht werden. Nachträgliche Änderungen bedingen einer Bearbeitungsgebühr von N$ 1,000.00 / Person und Buchung.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von N$ 1,000.00 erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. FFS Africa Travels kann den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Bedürfnissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.



Rücktritt und Kündigung durch FFS Africa Travels:

FFS Africa Travels kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann FFS Africa Travels bis spätestens 4 Wochen vor Abreise absagen. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Insbesondere haftet FFS Africa Travels nicht für evtl. Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder Veranstaltern gebucht worden sind. Ebenfalls können seitens FFS Africa Travels einzelne fakultative Zusatzprogramme bis 4 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden.

Wenn die Durchführung der Reise nach aller Möglichkeiten für FFS Africa Travels nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, kann FFS Africa Travels bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit FFS Africa Travels die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von FFS Africa Travels nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.


Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände:

Wird die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FFS Africa Travels als auch der Reisende den Reisevertrag kündigen.

Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist FFS Africa Travels verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zum ausgeschriebenen Reisestartpunkt zu treffen, falls die Rückbeförderung Teil der vereinbarten Reiseleistungen ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Reisender und FFS Africa Travels zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende allein.

 

Haftung von FFS Africa Travels

FFS Africa Travels haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht dafür, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht oder hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, erbringt FFS Africa Travels insoweit eine Fremdleistung, sofern in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. FFS Africa Travels haftet daher in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

 

Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Reisenden:

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. FFS Africa Travels kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. FFS Africa Travels kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzumelden.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FFS Africa Travels innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Reisende schuldet FFS Africa Travels den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.


Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den FFS Africa Travels nicht zu vertreten hat.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen. Reiseleitung und lokale Vertreter sind nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung anzuerkennen.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.


Verlust und Beschädigung von Reisegepäck:

Bei Reisegepäck sind zusätzlich zu den nach o.g. Punkten erforderlichen Erklärungen bei Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Ohne eine rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen Ausschlussfristen enthalten.


Gerichtsstand ist Windhoek in NAMBIA. Diese Reisebedingungen unterliegen dem namibischen Recht.


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